PeptidDirekt Rechtliche Informationen
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PeptidDirekt AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für B2B-Warenkorbanfragen und Warenbestellungen über PeptidDirekt

Vertragspartner für die Waren

Verkäufer und Vertragspartner des Käufers für die Waren ist ausschließlich die Guangzhou Ji Ke Cosmetics Factory (Sole Proprietorship). PeptidDirekt handelt als selbständiger Handelsvertreter innerhalb der vom Verkäufer erteilten Freigaben im Namen und für Rechnung des Verkäufers.

§ 1 Geltungsbereich und Kundenkreis

(1) Diese Bedingungen gelten für Warenkorbanfragen und daraus hervorgehende Warenbestellungen, die über den von PeptidDirekt betriebenen Online-Auftritt angebahnt, verhandelt oder abgeschlossen werden.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an gewerbliche und professionelle Anwender, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Laboratorien und vergleichbare institutionelle Stellen. Eine Bestellung für rein private Zwecke durch private Endverbraucher ist nicht vorgesehen.

(3) Der Kunde muss zum Erwerb, zur Einfuhr, zum Besitz und zur vorgesehenen Verwendung des jeweiligen Produkts berechtigt sein und auf Verlangen geeignete Angaben oder Nachweise bereitstellen.

§ 2 Verkäufer, PeptidDirekt und Rollenverteilung

(1) Verkäufer und Warenlieferant ist, soweit in der verbindlichen Bestätigung nichts Abweichendes angegeben wird:

Guangzhou Ji Ke Cosmetics Factory (Sole Proprietorship)
Room 2607, Building 31, No. 96 Lixin 12th Road, Zengcheng District, Guangzhou 511340, Guangdong, China
Inhaber: Xiao Yao · USCC: 91440118MAEL4QGD2F · E-Mail: china@peptiddirekt.com

(2) PeptidDirekt, Inh. Hemlihan Sahin, Industriestraße 5, 75438 Knittlingen, Deutschland, betreibt die Plattform und handelt als selbständiger Handelsvertreter des Verkäufers.

(3) Innerhalb der Verkäuferfreigaben darf PeptidDirekt Geschäfte vermitteln und verhandeln, Angebote abgeben, Preise, Rabatte, Mengen sowie Zahlungs-, Liefer- und sonstige Vertragsbedingungen abstimmen und Verträge im Namen und für Rechnung des Verkäufers abschließen oder ändern.

(4) PeptidDirekt wird dadurch nicht Verkäufer, Hersteller oder Warenlieferant und erwirbt kein Eigentum an der Ware.

§ 3 Käuferprüfung und Compliance

(1) Der Verkäufer verantwortet die Käuferzulassung und entscheidet, ob die für den konkreten Kunden, Standort, Verwendungszweck oder das Produkt erforderlichen Angaben, Dokumente, Erlaubnisse, Genehmigungen oder Registrierungen ausreichen.

(2) PeptidDirekt darf Angaben und Unterlagen entgegennehmen, technisch verarbeiten und – soweit erforderlich und zulässig – an den Verkäufer weiterleiten. PeptidDirekt kann die kaufmännische Kommunikation und Vertragsabwicklung innerhalb der Verkäuferfreigaben übernehmen.

(3) PeptidDirekt darf Produkte, Käufer, Länder oder einzelne Geschäfte bei rechtlichen, regulatorischen, sicherheitsbezogenen oder sonstigen Compliancebedenken aussetzen oder ablehnen.

(4) Eine Ablehnung einer Anfrage begründet allein keine Kauf-, Zahlungs- oder Abnahmeverpflichtung.

§ 4 Produkte, Produktverantwortung und RUO

(1) Der Verkäufer verantwortet insbesondere Herstellung, Zusammensetzung, Reinheit, Qualität, Sicherheit, Kennzeichnung, Verpackung, Produktinformationen, regulatorische Einstufung, zulässige Angaben und erforderliche Produktnachweise.

(2) Bei RUO-Produkten verwendet PeptidDirekt ausschließlich die vom Verkäufer freigegebenen Produkt- und Verwendungsangaben.

(3) Als „Research Use Only“, „RUO“, Forschungschemikalie oder vergleichbar gekennzeichnete Produkte sind nur für die jeweils zulässigen wissenschaftlichen Forschungs-, Analyse-, Entwicklungs-, Lehr- und Laborzwecke vorgesehen. Sie sind nicht zur privaten körperbezogenen, medizinischen, therapeutischen oder diagnostischen Anwendung bestimmt.

(4) Eine Shopbezeichnung ersetzt keine gesetzliche Produktklassifizierung, Zulassung, Erlaubnis oder sonstige behördliche Voraussetzung. Ergänzend gilt die RUO- & Compliance-Richtlinie.

§ 5 Warenkorbanfrage und Vertragsschluss

(1) Produktdarstellungen, Warenkorbwerte, Rabatte und Versandberechnungen dienen zunächst der Erstellung und Bearbeitung einer Warenkorbanfrage.

(2) Das Absenden einer Warenkorbanfrage löst keine automatische Zahlung aus und schließt für sich allein noch keinen Kaufvertrag.

(3) Nach Eingang können insbesondere Warenbestand, Kunden- und Produktfreigabe, Mengen, Preise, Rabatte, Zahlungsweg, Lieferbedingungen, Einfuhrstruktur und weitere Vertragsbedingungen geklärt werden.

(4) Ein verbindlicher Kaufvertrag kommt durch eine ausdrücklich als verbindlich erkennbare Annahme, Auftragsbestätigung oder sonstige Vertragserklärung des Verkäufers oder von PeptidDirekt innerhalb der erteilten Verkäuferfreigaben zustande.

(5) Reine Eingangsbestätigungen, Statusmeldungen und allgemeine Supportkommunikation sind für sich allein keine Vertragsannahme.

§ 6 Preise, Rabatte, Versand und Vertragsbedingungen

(1) Maßgeblich sind die für den konkreten Auftrag verbindlich bestätigten Preise, Mengen, Rabatte, Versandkosten, Zahlungsbedingungen und sonstigen Vertragsbedingungen.

(2) PeptidDirekt darf diese Bedingungen innerhalb der Verkäuferfreigaben mit dem Kunden verhandeln und vereinbaren.

(3) Solange eine Warenkorbanfrage noch nicht verbindlich bestätigt ist, können Verfügbarkeit, Konditionen und Versandmöglichkeiten angepasst werden.

§ 7 Zahlung und Zahlungsempfang durch PeptidDirekt

(1) PeptidDirekt ist bevollmächtigt, Anzahlungen, Vorkasse, Teil- und Kaufpreiszahlungen im Namen und für Rechnung des Verkäufers entgegenzunehmen.

(2) Eine ordnungsgemäße Zahlung an PeptidDirekt auf Grundlage der für den konkreten Auftrag mitgeteilten Zahlungsanweisung erfüllt die entsprechende Forderung des Verkäufers.

(3) Eine Zahlung wird nur durch den Kunden beziehungsweise dessen Zahlungsdienstleister ausgelöst. Die Nutzung des Shops oder das Anzeigen von Zahlungsinformationen löst keine automatische Belastung aus.

(4) Erstattungen erfolgen grundsätzlich über den ursprünglichen Zahlungsweg an den ursprünglichen Zahler, soweit kein zwingender Grund oder eine ausdrücklich abgestimmte abweichende Abwicklung besteht.

§ 8 Lieferung, Einfuhr und Zoll

(1) Der Verkäufer stellt die Ware unmittelbar an den jeweiligen Käufer bereit beziehungsweise liefert sie unmittelbar an ihn.

(2) Die Vertragsstruktur sieht den Käufer als für seine Einfuhr verantwortlichen Importeur beziehungsweise Einführer vor. Der Käufer ist für die auf seine Einfuhr anwendbaren gesetzlichen, zollrechtlichen und steuerlichen Pflichten verantwortlich.

(3) PeptidDirekt übernimmt keine Import-, Einfuhr- oder Zollfunktion und ist weder Importer of Record, Einführer, Zollanmelder noch Zollvertreter.

(4) Bei unklarer Importstruktur, fehlenden Voraussetzungen oder Zweifeln an der rechtmäßigen Einfuhrfähigkeit kann die Bearbeitung bis zur Klärung ausgesetzt oder abgelehnt werden.

§ 9 Kommunikation, Unterlagen und Nachweise

(1) PeptidDirekt darf zur Bearbeitung der Anfrage und des Geschäfts erforderliche Informationen, Erklärungen und Unterlagen entgegennehmen, dokumentieren und an den Verkäufer oder andere erforderliche Stellen weiterleiten.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, für die Prüfung und Abwicklung erforderliche Angaben vollständig und richtig zu machen und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.

(3) PeptidDirekt kann die Bearbeitung aussetzen, solange erforderliche Informationen, Nachweise oder Freigaben fehlen.

§ 10 Haftungs- und Verantwortungsabgrenzung

(1) Der Verkäufer trägt die produkt-, hersteller-, liefer-, export- und produktbezogenen regulatorischen Verantwortlichkeiten, soweit diese nach der Vertragsstruktur und dem anwendbaren Recht seinem Verantwortungsbereich zugeordnet sind.

(2) PeptidDirekt haftet für eigene Pflichten aus der Plattform-, Handelsvertreter-, Zahlungsannahme- und sonstigen eigenen Tätigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.

(3) PeptidDirekt übernimmt keine Hersteller- oder Importeurrolle allein aufgrund der Vermittlung, Vertragsabwicklung oder Zahlungsempfangsvollmacht.

(4) Die öffentlich-rechtliche Einordnung der Beteiligten richtet sich stets nach der tatsächlichen Tätigkeit und dem zwingend anwendbaren Recht.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Ergänzende produkt- oder auftragsbezogene Vereinbarungen können in Textform getroffen werden.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt, soweit gesetzlich zulässig.

(3) Zwingende gesetzliche Vorschriften gehen diesen Bedingungen vor.

PeptidDirekt – Rechtsstand: 07.09.2026